Heizkostenabrechnung 2023 erstellen und prüfen: Darauf ist zu achten!

Bei der Heizkostenabrechnung für 2023 gibt es viel Neues: die Übernahme des Dezember-Abschlags durch die Bundesregierung, die Gas- und Strompreisbremse, die Aufteilung des CO₂-Preises zwischen Mieter und Vermieter. Und sogar die Heizkostenverordnung als gesetzlicher Rahmen für die Erstellung der Abrechnung hat sich vor kurzem geändert. Wir geben euch einen Überblick, was jetzt alles neu ist.

Heizkostenverordnung – das muss in der Abrechnung stehen

Auf einen Laptop sind die Verbrauchswerte der Wohneinheit im Detail abgebildet.

Die Heizkostenverordnung 2022 verpflichtet Vermieter, die Verbrauchsdaten monatlich zu übermitteln. So haben Mieter die Möglichkeit, ihre Nutzungsgewohnheiten kurzfristig anzupassen, um Energie zu sparen.

„Muss ich nachzahlen oder bekomme ich eine Erstattung?“ Das ist die erste Frage, wenn die Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert. Ein Blick auf die Endsumme gibt die Antwort. Doch wurde der Rechnungsbetrag korrekt ermittelt? Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das bei rund einem Drittel der Abrechnungen nicht der Fall. Die neuen Rechnungspositionen werden die Fehlerquote vermutlich erhöhen. Auf diese Angaben solltet Ihr achten:

Das ist neu an der Heizkostenverordnung 2022

Die überarbeitete Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Sie sieht zwar keine Veränderungen der Abrechnungsmodalitäten vor. Aber sie musste überarbeitet werden, weil bis Ende 2026 sämtliche Messgeräte für die Verbrauchserfassung von Heizwärme und Warmwasser zu digitalisieren sind. Dazu zählt die Fernablesung der Daten über ein Smart-Meter-Gateway, um die zeitnahe Erfassung und Analyse via Internet zu ermöglichen. Sobald solche Messgeräte installiert sind, muss Euch der Vermieter monatlich über euren Energieverbrauch informieren. Die Kosten dafür kann er aber umlegen. Deshalb lohnt es sich, eine digitale Übermittlung zu wählen – per E-Mail, über ein Internetportal oder per App.

Außer dem aktuellen Verbrauch sind die Vergleichswerte aus dem Vormonat und dem Vorjahresmonat anzugeben. So sollt Ihr zeitnah Euer Verbrauchsverhalten anpassen können, um Energie zu sparen.

CO₂-Abgabe – das ist die neue Regelung

Ein Heizungsmonteur installiert eine Wärmepumpe.

Obwohl der Gesetzgeber für viele Entlastungen sorgt, bleibt Energie sparen das oberste Gebot – insbesondere bei fossilen Brennstoffen. Ideal ist daher der Wechsel zu einer Wärmepumpe.

Ab dem Bezugsjahr 2023 taucht als neue Position in vielen Heizkostenabrechnungen der CO₂-Preis auf. Diese Abgabe wird schon seit 2021 auf fossile Brennstoffe (also beispielsweise Kohle, Öl und Gas) aufgeschlagen. Als Teil der Energiebezugskosten wurde er bislang an den Mieter weitergegeben. Ab 2023 gilt ein Stufenmodel, nach dem der CO₂-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Ausschlaggebend ist die energetische Qualität des Gebäudes – also wie hoch der Heizbedarf pro Quadratmeter und Jahr ist (kWh/m²a). Auskunft darüber gibt der Energieausweis des Gebäudes bzw. der Energieverbrauchsausweis.

Als Faustformel gilt: Bei einem Effizienzhaus 55 mit guter Dämmung und effizienter Heizung zahlt der Mieter den vollen CO₂-Preis, da hier der Wärmebedarf in erster Linie vom Verbrauchsverhalten abhängt. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, umso höher wird der Anteil, den der Vermieter trägt. Denn hier sind die Energieverluste des Gebäudes mit entscheidend für den Energiebedarf.

Gas- und Strompreisbremse – das sind die Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung

Die staatlichen Entlastungspakete für Gas und Strom machen die Erstellung und Prüfung der Heizkostenabrechnung noch herausfordernder. Die Gründe:

Fazit

Ob Ihr eine Heizkostenabrechnung erstellen oder prüfen müsst – es wird ein Stück komplizierter. Doch eine Tatsache bleibt trotz aller Entlastungspakete: Energie sparen durch eine effiziente Heizung und umsichtiges Verbrauchsverhalten bringt die größte Entlastung für Umwelt und Bankkonto.


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